Nachbarschaftshilfe

NRW stärkt weiterhin niedrigschwellige Angebote für Pflegebedürftige

Der Entlastungsbetrag von 125,- € für Nachbarschaftshilfe ist auch weiterhin unbürokratisch ohne Qualifizierung verfügbar

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat kürzlich die siebte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die bereits im März 2020 eingeführten Ausnahmeregelungen im Bereich Anerkennung und Förderung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gelten damit weiter bis zum 31. Dezember 2023.

Dies betrifft insbesondere die unbürokratische Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe über den sogenannten „Entlastungsbetrags“, mit dem pflegebedürftigen Menschen monatlich ein Betrag in Höhe von 125 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung steht.

weiter Infos hierzu:

https://alter-pflege-demenz-nrw.de/akteure/2022/09/16/nrw-staerkt-weiterhin-niedrigschwellige-angebote-fuer-pflegebeduerftige/

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/landesregierung-staerkt-weiterhin-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag-fuer

Ein Abrechnungsformular für die Nachbarschaftshilfe können Sie hier herunterladen:

https://einzelhelfer.de/wp-content/uploads/2019/05/Abrechnung-der-Unterst%C3%BCtzung-im-Rahmen-der-Nachbarschaftshilfe.pdf

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