Vereinfachung der Nachbarschaftshilfe
Zum 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen bei der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige
Für die Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht ab 1.1.2024 eine Bestätigung der Kenntnisnahme der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ aus
Eine Teilnahme an einem Qualifizierungskurs nicht mehr zwingend notwendig.
Es reicht die Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bzw. der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende “ aus.
Helferinnen und Helfer erhalten so in komprimierter Form das notwendige Wissen für ihr bürgerschaftliches Engagement.
Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden Sie auf der Seite der Nachbarschaftshilfe
https://nachbarschaftshilfe.nrw/
Die Broschüre steht ab sofort im Broschüren-Service des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zum Download zur Verfügung
https://broschuerenservice.mags.nrw.